Auftragsrecht

Die Bedeutung des Auftragsrechts

In der Schweiz ist der Arzt dem Auftragsrecht unterworfen, was bedeutet, dass er eine ausdrückliche Zustimmung des Patienten benötigt, um eine medizinische Behandlung durchzuführen oder zu unterlassen. Der Arzt ist verpflichtet, die Behandlung abzulehnen, wenn er aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage ist, den Auftrag des Patienten zu erfüllen. Zum Beispiel, wenn der Arzt nicht über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten oder Ressourcen verfügt, um die erforderliche Behandlung durchzuführen, oder wenn er aufgrund ethischer Bedenken oder gesetzlicher Bestimmungen nicht in der Lage ist, die Behandlung durchzuführen. In diesem Fall muss der Arzt dem Patienten seine Gründe für die Ablehnung der Behandlung mitteilen und gegebenenfalls eine alternative Lösung anbieten.

Ein Arzt, der dem Patienten präventiv wirksame medizinische Maßnahmen, z.B. Statine, verschweigt und stattdessen seine eigene Überzeugung über die Auswirkungen der Morbidität auf die Gesellschaft durchsetzt, verletzt das Auftragsrecht in der Schweiz. Der Arzt ist verpflichtet, die Behandlung sorgfältig und gewissenhaft durchzuführen, was bedeutet, dass er dem Patienten alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen muss, damit dieser eine informierte Entscheidung über seine Behandlung treffen kann. Wenn der Arzt Informationen zurückhält, die für die Entscheidung des Patienten von Bedeutung sein könnten, verletzt er seine Pflichten als Auftragnehmer. Es ist auch wichtig zu beachten, dass das Auftragsrecht in der Schweiz auf der Freiwilligkeit des Patienten basiert. Der Arzt ist verpflichtet, die Zustimmung des Patienten einzuholen, bevor er eine Behandlung durchführt oder unterlässt. Wenn der Arzt dem Patienten Informationen vorenthält und ihn somit daran hindert, eine informierte Entscheidung zu treffen, wird die Zustimmung des Patienten auf unsicheren Grundlagen erteilt, was eine Verletzung des Auftragsrechts darstellt.

Das ärztliche Auftragsrecht in der Schweiz ist im Obligationenrecht konkretisiert.